Sie sind hier: Kuratorium


Organ der Stiftung ist das Kuratorium;

es besteht aus fünf Personen:



„Wir müssen uns rechtzeitig auf tiefgreifende Umwälzungen
im kirchlichen Finanzbereich einstellen. Das ist der Grund,
warum ich die Stiftung St. Johannes der Täufer ins Leben
gerufen habe und mich für sie einsetze.
Wenn alle etwas beitragen, können wir viel erreichen“.


Michael Stephan, Bankkaufmann, Vorsitzender



„Die jahrzehntelange berufliche Beschäftigung mit allen
Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts hat mich bewogen,
meine Kenntnisse in den Dienst dieser guten Sache
einzubringen“.


Dr. Erhard Tönjes, Rechtsanwalt, stellv. Vorsitzender


"Die Stiftung St. Johannes der Täufer ist die kreative und in die
Zukunft weisende Antwort unserer Gemeinde auf verordnete
erzbischöfliche Sparkonzepte.Unterstützen viele die Stiftung,
kann diese in der Not zum finanziellen Garanten eines lebendigen
Gemeindelebens werden. Deshalb bin ich dabei."

Günter Ernst, Pfarrer


"Übermäßiges Anspruchdenken vieler Mitbürger erschweren die
finanzielle Ausstattung vieler Kirchengemeinden, da der Staat
immer weniger für die seelsorgerische soziale Aufgabe der Kirchen
erübrigt. Daher ist es mein Bestreben, durch Engagement neue
finanzielle Seiten und Möglichkeiten für die Kirchengemeinde St.
Johannes der Täufer zu erschließen. Eine selbständige Stiftung
erscheint mir langfristig die einzige Möglichkeit, der Gemeinde
einen gewissen zusätzlichen finanziellen Rahmen zu erschließen.
Ferner bin ich aus geschichtlichem Interesse sehr daran interessiert,
daß das Kirchengebäude in würdigem Zustand auch fernen
Generationen erhalten bleibt."

Knut Stein, Bankkaufmann


„Ich fühle mich der Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer
sehr verbunden. Um funktionierende kirchliche Strukturen
auch für die Zukunft vor Ort zu erhalten, müssen wir neue
Wege gehen und mehr Eigenverantwortung übernehmen.
Deshalb unterstütze ich als Stifterin auch weiterhin die
Stiftung St. Johannes der Täufer“.


Dorothea Stephan


Das Kuratorium vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Es handelt durch die/ den Vorsitzende/n oder deren/dessen Vertreter/in und ein weiteres Mitglied.