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Die junge Geschichte der Stiftung


Die Ursprünge der Stiftung gehen auf die beiden Stifter Dorothea und Michael Stephan, Erkrath, zurück, die mit einer Bareinlage von 10.000 Euro am 2.7.2002 die unselbständige Stiftung St. Johannes der Täufer, Erkrath, errichteten mit dem Ziel, durch Zustiftungen das erforderliche Mindestkapital (51.129 Euro) einzuwerben, um die angestrebte Errichtung einer rechtsfähigen kirchlichen Stiftung gleichen Namens zu ermöglichen.
Die Stiftung St. Johannes der Täufer, Erkrath, ist durch Dekret des Erzbischofs von Köln vom 2.12.2004 und durch Anerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 16.12.2004 mit Wirkung vom 1.1.2005 eine rechtlich selbständige Stiftung des privaten Rechts.

Als Gemeinschaftsstiftung haben wir mit einem kleinen Kapitalstock begonnen und diesen in nur 9 Jahren auf rd. 250.000 Euro vergrößern können. Diese erfolgreiche Entwicklung sollte auch andere Kirchengemeinden ermuntern, das Stiftungsmodell zur Lösung der für die Zukunft erwarteten Finanzprobleme zu favorisieren.

Transparenz schafft Vertrauen


Vertrauen ist der Anfang von allem. Um dieses Vertrauen sich zu erarbeiten, ist das Kuratorium seit Anbeginn um Transparenz bemüht. Wir gehören zu den wenigen Stiftungen, die die Öffentlichkeit regelmäßig mit Informationen zur Arbeit und Entwicklung der Stiftung mit detaillierten Zahlen informieren. Stifter und Förderer der Stiftung St. Johannes der Täufer werden durch den jährlichen Rechenschaftsbericht, der selbstverständlich auch die aktuelle Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthält, umfassend unterrichtet.

Bilanz 2010 - Fortsetzung der Erfolgsgeschichte


Das Stiftungskapital konnte in 2010 um weitere 22.600 Euro auf 246.000 Euro (= + 10 % zum VJ.) verstärkt werden. Der Jahresüberschuss belief sich auf 7.400 Euro. Nach Dotierung der Rücklagen wurden 4.200 Euro für laufende, aber noch nicht abgerechnete Maßnahmen der Projektrücklage zugeführt.

Der Jahresabschluss der Stiftung St. Johannes der Täufer, bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich an den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Wertpapiere des Anlagevermögens bewertet die Stiftung grundsätzlich nach dem Niederstwertprinzip (§ 252 Abs. 3 Satz 1 HGB). Auf Zuschreibungen (Wertaufholungen) wird gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 23.02.2011, beginnend mit dem Jahresabschluss 2010 aus Vorsichtsgründen verzichtet.
Weitere Ausführungen zu Bewertungsfragen finden Sie im nachfolgenden Zahlenwerk „Jahresabschluss 2010“ in dem erstmals erstellten „Anhang 2010“.

Nachstehend die wichtigsten Kennziffern auf einen Blick:

Weitere Einzelheiten können Sie dem nachfolgenden detaillierten Zahlenwerk entnehmen.

Jahresabschluss 2010


Archiv - bisherige Jahresabschlüsse


Hier finden Sie die vorherigen Jahresabschlüsse der Stiftung St. Johannes der Täufer:

Jahresabschluss 2009

Jahresabschluss 2008

Jahresabschluss 2007