Die Stiftung St. Johannes der Täufer ist vom Finanzamt Düsseldorf-Mettmann als gemeinnützig anerkannt. Sie können uns durch Zustiftungen und Spenden (Zuwendungen) unterstützen. Die Stiftung stellt entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) aus.
Gesetz zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements
Am 10. Oktober 2007 ist das neue Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Nachstehend die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von 307.000 Euro auf eine Million Euro und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
- Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht sich auf einheitlich 20 %.
- Wegfall einer Privilegierung, die gemeinnützige Stiftungen bislang gewährt wurde: es gibt keine zusätzliche Absetzbarkeit weiterer 20.450 Euro pro Jahr mehr.
- Einführung eines unbegrenzten Spendenvortrags bei Nichtausschöpfung der Höchstbeträge im jeweiligen Veranlagungsjahr.
- Bei Zuwendungen bis zur Höhe von 200 Euro (statt bisher 100 Euro) gilt eine Kopie des Überweisungsträgers als Spendennachweis für das Finanzamt.
Keine Erbschaftsteuer
Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.
Für erste Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Für Interessierte halten wir eine aktuelle Übersicht des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (Stiftungssteuerrecht – die Änderungen im Überblick) für Sie bereit. Anzufordern unter Tel:. 0211/9242981.