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Die Stiftung St. Johannes der Täufer ist vom Finanzamt Düsseldorf-Mettmann als gemeinnützig anerkannt. Sie können uns durch Zustiftungen und Spenden (Zuwendungen) unterstützen. Die Stiftung stellt entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) aus.

Gesetz zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements

Am 10. Oktober 2007 ist das neue Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Nachstehend die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Keine Erbschaftsteuer

Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.



Für erste Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Für Interessierte halten wir eine aktuelle Übersicht des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (Stiftungssteuerrecht – die Änderungen im Überblick) für Sie bereit. Anzufordern unter Tel:. 0211/9242981.